Haustypen

DH - Doppelhaus

Man spricht von einem Doppelhaus, wenn 2 Häuser auf 2 benachbarten Grundstücken an der Grundstücksgrenze aneinander gebaut sind. Die beiden Hälften sind dabei sehr ähnlich gestaltet, oft mit spiegelsymmetrischer Fassadengestaltung und Grundriss. Damit erscheint ein typisches Doppelhaus als ein einziges symmetrisches Haus mit zwei separaten Eingängen.

Ist bei den beiden Hälften keine symetrische Bauweise zu erkennen, spricht man von "einseitig angebaut".

Normalerweise handelt es sich bei der gemeinsamen Wand der beiden Häuser um eine Seitenwand der Gebäude. Handelt es sich um die Rückwand, spricht man von Back to back-Bebauung. In Österreich ist für ein Doppelhaus auch der Begriff "Gekuppelte Bauweise" üblich.

Die Vorteile von Doppelhäusern und Reihenhäusern gegenüber freistehenden Gebäuden sind eine günstigere Flächen-Ausnützung der Grundstücke (Grundstückskosten) und eine Verminderung der Heizkosten durch einen geringeren Außenwandanteil, welcher sich natürlich auch in den Erstellungskosten positiv niederschlägt.

Stoßen mehr als 2 Gebäude mit ihren Seitenwänden aneinander, spricht man von einem Reihenhaus.

Bei einem Doppel- bzw. Zweifamilienhaus können Grundriss und Gebäudeform ebenso individuell gehandhabt werden wie beim Einfamilienhaus. In der Beliebtheitsskala rangiert es noch deutlich vor dem Reihenhaus. Das Zweifamilienhaus ist nach drei, wenn nicht sogar nach vier Seiten hin freistehend. Es kann entweder mit zwei nebeneinander liegenden Wohnungen (Doppel- oder Reihenhaus) oder mit zwei öbereinander liegenden Wohnungen (mehrstöckiges Haus) gebaut sein.

Das Doppelhaus eignet sich hervorragend für partnerschaftliches Wohnen von Verwandten, Freunden und Bekannten, die aus Gründen der Gemeinschaft und Sicherheit ein Zusammenleben wünschen. Rechtlich und steuerlich gilt das Haus als Einheit, so dass diese Bauform gerne zum Zweck der Kapitalanlage bzw. der gezielten Mieteinnahme gewählt wird. Dabei ist darauf zu achten, dass beide Wohnungen jeweils über einen separaten Eingang verfügen müssen. Bei gemeinsamer Nutzung von Flächen wie z. B. Keller, Dach und Garten verringern sich die Instandhaltungskosten dabei je nach Anteil.